Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Licencowanje
Ja, awtor tutoho dźěła, wozjewjam je z tym pod slědowacej licencu:
zhromadnje wužiwać – dźěło kopěrować, rozšěrić a dale dać
změšeć – zo by dźěło přiměrił
Pod slědowacymi wuměnjenjemi:
připokazanje – Dyrbiš informacije wo awtorstwje podać, wotkaz k icency přidać a podać, kotre změny sće přewjedł. Móžeće to na přihódne wašnje činić, ale nic tak, zo zaćišć nastawa, zo licencudawar was abo waše wužiwanje podpěruje.
dźělić – Jeli tute dźěło měnješ, přetworjuješ abo na njo natwarješ, móžeš hotowe dźěło jenož pod samsnej abo podobnej licencu kaž tuta rozšěrić.
Der Text von Gesetzen, Dekreten, amtlichen Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und anderen öffentlicher Bekanntmachungen wird von diesem Gesetz nicht geschützt. Der Schutz der Rechte des Autors and seiner Nachfolger erlischt 60 Jahre gezählt vom 1. Januar des ersten Jahres nach der erstmaligen Veröffentlichung. 60 Jahre sind nach dem Tod des Autors vergangen.
Es ist ein gemeinschaftliches Werk und 60 Jahre gezählt vom 1. Januar des ersten Jahres nach dem Tod des letzten überlebenden Mitautors sind vergangen.
Das Urheberrecht für Fotografen und deren Rechtsnachfolger ist 60 Jahre nach der erstmaligen Veröffentlichung des Werkes erloschen.
Das Werk wurde vor 60 Jahren erstellt und seitdem nie veröffentlicht oder urheberrechtlich registriert. Der Zeitraum bezieht sich dabei auf den 1. Januar des Jahres nach der Fertigstellung des Werkes.
Es ist ein anonymes oder pseudonymes Werk und 60 Jahre sind nach der erstmaligen Veröffentlichung vergangen.
Es ist eine Fotografie, die von einem Berufsfotografen erstellt wurde und es fand eine Übergabe aufgrund eines Arbeits- oder Werkvertrages statt und der Arbeitgeber oder Auftraggeber hat das Werk freigegeben.
Es handelt sich um die Auflage eines zuvor veröffentlichten Werkes, die vor 15 Jahren herausgegeben wurde, oder um eine solche Auflage, die vor 15 Jahren angefertigt und seitdem nie veröffentlicht oder urheberrechtlich registriert wurde. Das Original muss dabei vor 60 Jahren gezählt vom 1. Januar nach der erstmaligen Veröffentlichung erschienen sein.
Das Werk ist den Fotografien in audiovisuellen Werken (Film) gleichgestellt, ohne dass es sich tatsächlich um ein audiovisuelles Werk handelt und 60 Jahre sind seit dem ersten Januar des Jahres vergangen, das auf den Tod seines Autors folgt.
Eine geistige Schöpfung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst erzeugt oder aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde und die geistige Eigentumsrechte begründet, wird als gemeinfrei angesehen, wobei das Recht auf öffentliche Anerkennung des Urhebers gewahrt bleibt.
Dataja wobsahuje přidatne informacije, kotrež pochadźa z digitalneje kamery abo skenera. Jeli dataja bu wot toho změnjena je móžno, zo někotre podrobnosće z nětčišeho stawa wotchila.